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AblaufWir werden in der Regel aufgrund einer Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen tätig. Diese stellen nach einer entsprechenden Diagnostik folgende Ärzte aus:
Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse oder privat. Logopädische Behandlungen sind bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei. |
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![]() Logopädische Praxis
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